Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) für Tickets zum Deutschen Haus, dem Deutschen Haus Paralympics und zur Deutsche Haus Fan Zone

1. Anwendungsbereich

Gegenstand dieser ATGB ist der Verkauf, die Nutzung und die Verwendung von Eintrittskarten für das Deutsche Haus, bestehend aus dem Deutschen Haus und dem Deutschen Haus Paralympics, dem offiziellen Treffpunkt des Team D bzw. des Team D Paralympics, der Wirtschaftspartner und Medien während der Olympischen Spiele bzw. Paralympischen Spiele 2024 (gemeinsam „Deutsches Haus“) sowie ausschließlich während der Olympischen Spiele 2024 der Deutsche Haus Fan Zone („Fan Zone“) im Stade Jean-Bouin, 20-40 avenue du Général Sarrail 75016 Paris, Frankreich, deren Veranstalter jeweils die Deutsche Sport Marketing GmbH, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland („DSM“) ist (die Eintrittskarten gemeinsam „Tickets“). Diese ATGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, insofern die DSM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Ticketbestellung, Vertragsabschluss, Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege

Je nach Auslastung und Kapazität ist der Erwerb von Tickets

a) für den Besuch ausschließlich der Fan Zone (ausschließlich während der Olympischen Spiele 2024),

b) für den Besuch des Deutschen Hauses und (ausschließlich während der Olympischen Spiele) der Fan Zone, sowie

c) für die Nutzung einer Loge im Deutschen Haus („Deutsches Haus Loge“) einschließlich Besuch des Deutschen Hauses und (ausschließlich während der Olympischen Spiele) der Fan Zone

in Form von mobile Tickets, print@home Tickets oder Papiertickets grundsätzlich über die jeweiligen Ticket-Shops der DSM möglich. Ob eine zusätzliche Verkaufsstelle von der DSM autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 11 abgefragt werden. Für den Bezug von Tickets über zusätzliche Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen gelten. Im Konfliktfall zwischen diesen ATGB und ggf. abweichenden Regelungen der Vorverkaufsstellen haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DSM diese ATGB Vorrang.

2.2. Vertragsabschluss

Durch den Erwerb von Tickets kommen vertragliche Beziehungen zwischen dem Ersterwerber der Tickets und der DSM zustande. Weiterhin kommt eine vertragliche Beziehung zwischen der DSM und derjenigen Person zustande, der das betreffende Ticket vom Ersterwerber zur Verfügung gestellt wurde (Ersterwerber und genannte Personen gemeinsam „Kunden“).

Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit dem auf der Internet-Präsenz der DSM dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der DSM ab. Die DSM bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online („Bestellbestätigung“).. Mit Übermittlung (inkl. elektronischem Versand, z.B. bei print@home oder digitalem Ticket) der bestellten Tickets kommt der Vertrag zwischen der DSM und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.

2.3 Beschränkungen

Die DSM behält sich vor, die für den Verkauf für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Anzahl von Tickets nach eigenem Ermessen zu beschränken.

​​​​​​​​​​​​​​2.4 Ticketänderungen

Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes bzw. einer Sitzgelegenheit im Deutschen Haus bzw. der Fan Zone. Die DSM behält sich für den Fall von Baumaßnahmen, Kapazitätseinschränkungen, behördlichen Anweisungen/Empfehlungen zu Abstandsgeboten und Ähnlichem das Recht vor, die zugeteilten Tickets (insbesondere die Deutsches Haus Loge) zu ändern.

​​​​​​​2.5 Besuchsrecht

Durch den Vertragsschluss mit der DSM über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets erwirbt der Kunde je nach Ausgestaltung der jeweiligen Tickets das Recht zum Besuch und zum Zutritt

a) der Fan Zone,

b) des Deutschen Hauses sowie (während der Olympischen Spiele) der Fan Zone,

c) einer Deutschen Haus Loge, des Deutschen Hauses sowie (während der Olympischen Spiele) der Fan Zone

nach Maßgabe dieser ATGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen dieser Ziffer 2.5 („Besuchsrecht“). Die DSM gewährt nur dem Kunden, der die Tickets unmittelbar bei der DSM bzw. über autorisierte Vorverkaufsstellen das offizielle Geschäftspartnerportal oder über das offizielle digitale Ticketcenter und unter Einhaltung dieser ATGB gekauft/erhalten hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale identifizierbar ist, ein Besuchsrecht. Je Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Kinder im Alter bis zu vierzehn (14) Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt. Grundsätzlich bedürfen Kinder, egal welchen Alters, einer/s eigenen Zugangsberechtigung/Tickets. Die DSM wird auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum Deutschen Haus bzw. der Fan Zone kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.5 erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Insbesondere will die DSM, nicht jedem Ticketinhaber Zutritt gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser ATGB. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen der DSM und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

​​​​​​​​​​​​​​2.6 Zutrittsrecht

Der Zutritt zu Fan Zone, Deutschem Haus und/oder Deutscher Haus Loge kann verweigert werden, wenn

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, am Eingang und/oder im Innenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen, und/oder

b) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Kunde individualisiert, gespeichert oder vermerkt ist (z.B. Namensaufdruck und/oder QR-Code etc.), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.1 vor.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

 

3. Zustellung

3.1 Elektronische Tickets

Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder digitalem Ticket über eine App) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch per Mail in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format zugesendet oder in der vorgesehenen App zum Abruf übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zugang zum Stadiongelände ist auf dem Smartphone dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden der DSM zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zum Deutschen Haus oder zur Fan Zone.

​​​​​​​​​​​​​​3.2 Hinterlegung

Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch die DSM ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen der DSM eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets am Deutschen Haus zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten gültigen amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Die DSM kann eine angemessene Servicegebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten der DSM oder des von der DSM beauftragten Dritten vor.

 

4. Zahlungsmodalitäten

4.1 Preise

Die Preise für Tickets sind jeweils der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Tickets zu entnehmen.

​​​​​​​4.2 Fälligkeit

Die Fälligkeit der Bezahlung eines Tickets tritt nach Buchung des Tickets ein.

​​​​​​​​​​​​​​4.3 Versand

Der Versand bzw. die Zurverfügungstellung der Tickets erfolgt nach vollständiger Bezahlung der jeweils fälligen Vergütung. Bereits versandte bzw. zur Verfügung gestellte Tickets sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist.

​​​​​​​​​​​​​​4.4 Stornierung

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist die DSM berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; diese verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der DSM vorbehalten.

 

5. Reklamation, Defekt, Verlust, Veranstaltungsabbruch/-absage

5.1 Reklamation

Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich nach Erhalt geltend gemacht werden. Die Reklamation oder der Verlust eines Tickets hat zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme in Textform an die unter Ziffer 11 genannten Kontaktadresse zu erfolgen.

​​​​​​​5.2 Defekt

Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets sperrt die DSM das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein entsprechendes neues Ticket aus bzw. schaltet das betroffene Ticket entsprechend frei. Für die Neuausstellung können Servicegebühren erhoben werden, es sei denn, die DSM oder von ihr beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

​​​​​​​​​​​​​​5.3 Abhandenkommen

Im Fall des Abhandenkommens eines Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens Sperrung dieses Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des entsprechenden Tickets. Für die Neuausstellung können von der DSM Service- und Versandgebühren erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet die DSM Strafanzeige.

​​​​​​​​​​​​​​5.4 Verlegung, Abbruch

Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung im Falle eines bei Erwerb der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung(steils), kann der Kunde, soweit es sich um auf den jeweiligen Tag bezogene Tickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Rücksendung des Tickets an die DSM nach Wahl entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung im Team D-Fanshop. Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, die DSM hat den Abbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der DSM sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden.

​​​​​​​​​​​​​​5.5 Absage und Ausschluss von Zuschauer*innen

Bei ersatzloser Absage der Durchführung des Deutschen Hauses bzw. der Fan Zone bzw. bei einer Umsetzung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauer*innen stattfinden muss, sind sowohl die DSM als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb von Tickets zurückzutreten. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung der Tickets auf an die DSM den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 5.4 zu Gutschein gilt entsprechend); Versandgebühren werden nicht erstattet.

 

6. Widerrufsrecht, Umtausch und Rücknahme

6.1 Widerrufsrecht

Selbst wenn die DSM in Ausnahmefällen Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines solchen Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestellbestätigung durch die DSM gemäß Ziffer 2.2 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Tickets.

​​​​​​​6.2 Umtausch und Rücknahme

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des entsprechenden Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 7.1 zulässig.  

 

7. Weitergabe und Vervielfältigung

7.1 Zulässige Weitergabe von Tickets

Der Kunde darf seine Tickets zur Mitnahme von Gästen, Geschäftspartner*innen, Freund*innen und Familie verwenden und in dieser Form bzw. über das offizielle Geschäftspartnerportal bzw., falls anwendbar, über das digitale Ticketcenter weitergeben, wenn (1) der Kunde seine Gäste, Geschäftspartner*innen, Freund*innen und Familie auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hingewiesen hat, (2) die Gäste, Geschäftspartner*innen, Freund*innen und Familie sich spätestens durch die Nutzung des entsprechenden Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der DSM einverstanden erklären bzw., falls anwendbar, die Weitergabe über das offizielle Geschäftspartnerportal oder über das digitale Ticketcenter und in der hierfür dort jeweils vorgegebenen Weise erfolgt, (3) der Kunde seine Gäste, Geschäftspartner*innen, Freund*innen und Familie auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Personalisierung des Tickets hingewiesen hat und (4) kein Fall der unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.2 vorliegt.   

​​​​​​​7.2 Unzulässige Weitergabe von Tickets

Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung der Preisstruktur, liegt es im Interesse der DSM und der Zuschauer*innen bzw. des Kunden, die Weitergabe Tickets mit Ausnahme der Fälle der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.1 einzuschränken (schützenswertes Interesse der DSM). Dem Kunden ist es daher insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der DSM autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;

d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben; und/oder

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der DSM kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.

​​​​​​​​​​​​​​7.3 Sanktionen bei unzulässiger Weitergabe

Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 7.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist die DSM berechtigt,

a) Tickets, die vor Zurverfügungstellung bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 7.2 verwendet wurden, dem betroffenen Kunden nicht zu liefern bzw. zur Verfügung zu stellen und zu stornieren;

b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Deutschen Haus bzw. der Fan Zone verweigern bzw. ihn aus dem Deutschen Haus bzw. der Fan Zone zu verweisen;

d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziffer 7.2 a) und/oder 7.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des entsprechenden Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen;

e) eine Vertragsstrafe gegen den Kunden gemäß Ziffer 7.4 zu verhängen; und/oder

g) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 f DSGVO).

​​​​​​​​​​​​​​7.4 Vertragsstrafe

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 7.2, ist die DSM ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,-- EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Anzahl dieser angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.

​​​​​​​​​​​​​​7.5 Vervielfältigung

Jegliche Vervielfältigung von Tickets oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ohne Zustimmung der DSM ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

8. Änderungen

Die DSM ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich an die Kontaktadresse gemäß Ziffer 11 widersprochen hat.

 

9. Haftung

Die DSM haftet im Geltungsbereich dieser ATGB bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die DSM, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung der DSM auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die DSM haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der DSM übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der DSM übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt. Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DSM.

 

10. Datenschutz

10.1 DSGVO

Soweit die DSM im Rahmen ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“).

​​​​​​​​​​​​​​10.2 Datenerhebung

Die DSM erhebt im Rahmen des Bestellvorganges und des Vertragsschlusses personenbezogene Daten des Kunden und ggf. Daten eines von dem Kunden abweichenden Konto- bzw. Kreditkarteninhabers (nachfolgend insgesamt „betroffene Person“). Dabei handelt es sich um Namens-, Kontakt-, Bankverbindungs- und sonstige Daten, die für die Durchführung und Abwicklung des Erwerbs von Tickets erforderlich sind. Die DSM verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung ihrer vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erfüllung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO).

​​​​​​​​​​​​​​10.3 Newsletter

Soweit der Kunde der DSM seine Einwilligung erteilt hat, verarbeitet die DSM ferner den Namen und die E-Mail-Adresse des Kunden, um diesem den Team Deutschland-Newsletter zukommen zu lassen. Der Kunde kann seine Einwilligung in den Empfang des Newsletters jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung dadurch berührt wird, indem er den entsprechenden Link in der Fußzeile des Newsletters anklickt oder der DSM eine entsprechende E-Mail an newsletter@news.teamdeutschland.de sendet. Rechtsgrundlage hierfür ist die vom Kunden erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).

​​​​​​​​​​​​​​10.4 Weitergabe

Die DSM gibt die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Erfüllung der Anfrage der betroffenen Person erforderlich, sonst aufgrund einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen zulässig oder die betroffene Person hat der DSM ihre Einwilligung erteilt. So setzt die DSM insbesondere Logistikdienstleister beim Versand von Postsendungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets ein. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erfüllung vertraglicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Die DSM ist weiterhin berechtigt, die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben ganz oder teilweise an externe Dienstleister auszulagern, die für die DSM als sogenannte Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) tätig sind. Wenn diese Dienstleister Ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union oder dem Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, wird die DSM angemessene Sicherheitsmaßnahmen nach Maßgabe der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

​​​​​​​10.5 Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden von der DSM nur so lange gespeichert, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist oder – soweit darüber hinaus gehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen – für die Dauer der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung. Im Anschluss werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

10.6 Fragen

Die betroffene Person kann sich bei Fragen zum Datenschutz sowie insbesondere zur Geltendmachung der nachfolgend aufgeführten datenschutzrechtlichen Rechte an den Datenschutzbeauftragten der DSM unter info@dsm-olympia.de wenden: Die betroffene Person kann (a) Auskunft (a) über die gespeicherten personenbezogenen Daten, (b) die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie (c) die Übermittlung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, (d) der weiteren Verarbeitung widersprechen, (e) die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen sowie (f) die erteilte Einwilligung widerrufen. Außerdem kann die betroffene Person Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen. Die für die DSM zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Prof. Dr. Alexander Roßnagel), Gustav-Stresemann-Ring 1,65189 Wiesbaden, Deutschland, Telefon +49 6 11 140 80, E-Mail poststelle@datenschutz.hessen.de; weitere Datenschutzaufsichtsbehörden können unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/ anschriften_links-node.html eingesehen werden.

 

11. Kontakt

Ticketbestellungen, Rückfragen oder sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die DSM gerichtet werden:

Deutsche Sport Marketing GmbH, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland

Telefon +49(0) 69 - 69 5801 - 0

E-Mail: ticketing@dsm-olympia.de // https://www.dsm-olympia.de/  

 

12. Aufnahmen von Zuschauer*innen

Zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung des Deutschen Hauses kann die DSM oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die die Inhaber*innen von Tickets zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die DSM sowie von durch die DSM autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) verarbeitet, verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.

 

13. Hausrecht

Die Wahrnehmung des Hausrechts steht der DSM oder von dieser beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen der DSM, der Polizei sowie des Sicherheitspersonals ist stets Folge zu leisten.

 

14. Ergänzende Bedingungen

Ergänzend zu diesen ATGB gelten:

 

15. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die DSM ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main, Deutschland.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ATGB unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Oktober 2023

Definitionen

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Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 34, 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling erfolgen nicht.

Mitteilungspflichten des Verantwortlichen
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Recht auf Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 4 DS-GVO das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Damit gilt der Widerruf immer nur für die nach dem Widerruf geplante Verarbeitung. Der Widerruf ist formlos per Post oder E-Mail möglich. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, eine andere (gesetzliche) Grundlage gestattet dies. Erfolgt jedoch ein Widerruf und es liegt kein anderer Erlaubnistatbestand vor, so müssen gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. b DS-GVO die personenbezogenen Daten auf Ihren Wunsch hin unverzüglich gelöscht werden. Der Widerruf kann formfrei erfolgen und sollte gerichtet werden an:

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